Initiative fuer das EU-Buergerbegehren

Die Idee des Europäischen Bürgerbegehrens ist nicht neu. Seit 1988 hat das europäische Parlament mehrmals versucht, ein Initiativrecht für Bürgerinnen und Bürger der EU einzuführen. Im Oktober 1996 forderten der damalige österreichische Außenminister und Vizekanzler Wolfgang Schüssel und sein italienischer Amtskollege Lamberto Dini die Aufnahme eines BürgerInnen-Initiativrechts in den Vertrag von Amsterdam, fanden hierfür aber keine Zustimmung.

Der erste reale Durchbruch für das Europäische Bürgerbegehren gelang im Juni 2003, als der Europäische Konvent das Initiativrecht in den Verfassungsentwurf aufnahm. Artikel I-47.4 begründet für Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten das Recht, gemeinsam die Kommission zu rechtlichen Schritten aufzufordern, sofern es gelingt, für ein Anliegen EU-weit eine Million Unterschriften zu sammeln.

Nach der Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und in den Niederlanden trat auch das Europäische Bürgerbegehren nicht in Kraft.

So wurde die Idee der European Citizens Initiative geboren, um die Einführung des Europäischen Bürgerbegehrens zu fordern.

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